Kosten sind zu einem Großteil für den Anlageerfolg verantwortlich und beeinflussen maßgeblich die Wertentwicklung einer Geldanlage.

Unabhängig davon, ob Qualität mehr kosten darf.
Unabhängig davon, welche Rendite erwartet wird.
Und unabhängig davon, wie rosig die Zukunftsaussichten sind, ist mein Rat, die Kosten einer Geldanlage nicht stiefmütterlich zu behandeln.

Mit „Kostenahnung“ kann der Anleger abschätzen, wie sehr die Kosten eine Wertsteigerung mindern und den Kauf damit weniger lohnenswert machen.

Es geht hier sprichwörtlich schlicht und einfach nicht weniger als um ihre wohlverdiente Knete.

Nicht zu unterschätzen ist vor allem der Zinseszinseffekt, weil jeder Euro, der vom Depot abgeknapst wird, sich nicht mehr vervielfältigen kann.

Es sind einmalige und laufende Kosten, die sowohl auf der Seite der Banken und Broker, der Börse, als auch auf der Seite des Emittenten anfallen.

Konkret geht es in diesem Artikel um folgende Kostenarten:

  • Ausgabeaufschlag
  • Rücknahmegebühr
  • Verwaltungsgebühr
  • Bestandsprovision
  • Performanceabhängige Gebühr
  • Market-Impact-Kosten
  • Depotgebühr
  • Transaktionskosten
  • Gebühr für Dividendenausschüttungen
Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag, auch Ausgabekommission genannt, ist eine Vertriebsgebühr, -provision, die beim Kauf von Investmentanteilen anfällt.

Es ist ein Entgelt, das die verkaufende Bank/Emittent dem Anteilkäufer in Rechnung stellt.

Der Ausgabeaufschlag fällt lediglich beim Kauf der Anteile an und ist bereits im Ausgabepreis der Anteile enthalten.

Meist ist es ein prozentualer Aufschlag auf den Ausgabepreis.

Die Höhe des Ausgabeaufschlages hängt von

  • der Art des Investmentfonds,
  • seinem Anlageschwerpunkt,
  • der Höhe des Anlagebetrages
  • und der Kapitalanlagesellschaft beziehungsweise deren Vertriebswege ab.

Die Spannweite reicht in etwa von 1 bis 5 Prozent.

Der Ausgabeaufschlag wird als Prozentsatz auf der Basis des Rücknahmepreises oder des Anlagebetrages ausgedrückt.

Formel:

Ausgabeaufschlag Formel

Wer einen Ausgabeaufschlag zahlt, legt im Endeffekt sofort weniger an.
Bei 5 Prozent Ausgabeaufschlag werden von 100 Euro nur 95 Euro angelegt.

Die fehlenden 5 Euro müssen durch die Preisentwicklung des Anteils zunächst zusätzlich übersteigen, um den Anleger in die Gewinnzone kommen zu lassen.

Es handelt sich um eine der diversen, den Anleger belastenden Gebühren, wobei die Höhe des Aufschlags als übermäßig kritisiert wird.

Rücknahmegebühr
Die Rücknahmegebühr wird von manchen Gesellschaften – vor allem ausländischen – beim Verkauf von Fondsanteilen erhoben.

Oft fallen bei längerem halten der Fondsanteile im Portfolio niedrige Rücknahmegebühren als bei kürzerem Haltens an.

Die Rücknahmegebühr erhöht die ohnehin hohen Kosten der Investmentanlage für den Anleger und damit seine Rentabilitätsschwelle.

Die Spannweite reicht in etwa von 0,5 bis 2 Prozent.

Verwaltungsgebühr
Die Verwaltungsgebühr, auch als Verwaltungsvergütung, Managementgebühr oder Management Fee bekannt, ist eine der zahlreichen Kosten im Investmentbereich, die den Investmentanteilinhaber belasten. Hierzu zählen unter anderem auch der Aufwandsersatz für Informationstätigkeit, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Depotbank- und Lagerstellenvergütung etc.

Diese Gebühr wird von den Investmentgesellschaften berechnet als Vergütung für das Fondsmanagement.

Die Verwaltungsgebühr wird bereits vom Fondsvermögen abgezogen.
Es gibt hierzu keine Rechnung.
Diese Gebühr ist bereits im Kurs des Fonds berücksichtigt.

Die Verwaltungsgebühr wird als Prozentsatz der vereinnahmten Beträge oder mit einem Promillesatz vom jährlichen Durchschnittswert des Fondsvermögens berechnet und diesem belastet.

Die Spannweite reicht in etwa von 0,3 bis 1 Prozent.

Bestandsprovision
Die Bestandsprovision, auch als Kickback bekannt, ist eine feste Quote des Geldes und wird als jährliche Vergütung bezeichnet, die regelmäßig an den Vermittler von Investmentfonds von der Investmentgesellschaft fließt.

Im Durchschnitt etwa 0,5 Prozent jährlich auf die eingezahlte Summe.

Performanceabhängige Gebühr
Die Performanceabhängige Gebühr, auch als Performancefee bekannt, ist eine erfolgsabhängige Vergütung beim Investment-, Asset-Management.

Es ist eine Leistungsprämie bei Investmentgesellschaften, die abhängig vom erzielten Erfolg der Fonds berechnet wird. Die fixe Verwaltungsgebühr wird dem Fondsvermögen belastet, die im veröffentlichten Inventarwert des Investmentfonds bereits berücksichtigt ist.

Die Kosten können auch erhoben werden, wenn eine im Vorfeld festgelegte Mindest-Performance erzielt worden ist.

Die Spannweite reicht in etwa von 1,0 bis 2,5 Prozent.

Market Impact Kosten
Es handelt sich nicht um explizite Kosten im buchhalterischen Sinn.

Sie sind insbesondere ein Problem bei Investmentfonds, indem, wenn sich ein Fondsmanagement bei einem bestimmten Marktpreis (-kurs) dazu entscheidet, ein großes Volumen einer bestimmten Aktie zu verkaufen, dies oft darin resultiert, dass der Verkauf nicht zum momentanen Marktpreis vollzogen werden kann, sondern nur zu einem niedrigeren Preis (Kurs), weil das zusätzliche Angebot den Markt der betreffenden Aktie und damit den derzeitigen Gleichgewichtspreis zu stark negativ beeinflusst beziehungsweise beeinflussen würde.

Entsprechend Umgekehrtes gilt bei einem massiven Kauf einer bestimmten Aktie.

Dieser Effekt bedeutet auch, dass derartige Market-Impact-Kosten vor allem die Performance großvolumiger Sondervermögen (Investmentfonds) verschlechtern.

In kleinen, engen illiquiden Märkten, wie zum Beispiel in bestimmten Emerging Markets oder Branchen, können sogar schon Trades mit geringfügigen Volumen von Market-Impact-Kosten betroffen sein.

Deswegen ist der „Marktpreis“ nicht immer der tatsächlich erzielbare Preis.

Die Spannweite reicht in etwa von 0,3 bis 2,0 Prozent.

Depotgebühr
Depotgebühren werden für das Verwahren und Verwalten von Wertpapieren verlangt. Diese werden vierteljährlich oder jährlich abgerechnet.

Die Berechnungsgrundlagen sind unterschiedlich und unter anderem gestaffelt nach Nenn- und Kurswert, Bestand, Umsatz, Wertpapier-, Verwahrungsart.

In der Regel schwankt die Depotgebühr zwischen 0,5 und 5 Prozentpunkten. Für kleine Depots werden Mindestgebühren erhoben. Manche Banken bieten feste Gebühren an.

Transaktionskosten
Transaktionskosten sind allgemeine Aufwendungen, die mittelbar durch die Vornahme von Transaktionen an Finanzmärkten – vor allem Börsen, Handelsplattformen usw. – anfallen.

Speziell bei Kauf und Verkauf von Wertpapieren, wo eine Reihe von Nebenkosten in Gestalt von Bank- und Börsenprovisionen, Spesen, Maklercourtagen usw. entstehen.

Transaktionskosten müssen bei exakter Rentabilitätsberechnung für eine Wertpapieranlage berücksichtigst werden.

Die Spanne reicht von 5 € bis 50 € oder mögliche Prozententgelte abhängig von der Anlagesumme.

Gebühr für Dividendenausschüttungen
Einige Banken und Broker verlangen für die Gutschrift von ausländischen Dividenden eine Gebühr.

Teilweise wird eine Gebühr von 1,50 Euro bei Dividenden unter 20 Euro verlangt.
Teilweise sind ab 50 Euro ganze 5 Euro drin.

Wer dann regelmäßig aus dem Ausland Ausschüttungen erhält, wird saftig zur Kasse gebeten.

Ein Blick in das Preis-/ Leistungsverzeichnis lohnt.

Des Moosmanns Tip für eine Dividenden-Gebühr: Adieu und auf Wiedersehen sagen und Depotanbieter wechseln. Einige Depotanbieter geben Neukundenprämien, womit man diese Gebühr wieder wettmachen kann.

Fazit

Hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung über die Kostenarten und den möglichen Aufwand:

  • Ausgabeaufschlag (einmalig / Bank oder Broker)
    1 bis 5 Prozent
  • Rücknahmegebühr (einmalig / Emittent)
    0,5 bis 2 Prozent
  • Verwaltungsgebühr (laufend / Emittent)
    0,3 bis 1 Prozent
  • Bestandprovision (laufend / Emittent)
    etwa 0,5 Prozent jährlich auf die eingezahlte Summe
  • Performanceabhängige Gebühr (laufend / Emittent)
    1,0 bis 2,5 Prozent
  • Market-Impact-Kosten (laufend / Emittent)
    0,3 bis 2,0 Prozent
  • Depotgebühr (laufend / Bank oder Broker)
    0,5 und 5 Prozent, Mindestgebühren oder feste Gebühren
  • Transaktionskosten (einmalig / Bank, Broker, Börse)
    5 Euro bis 50 Euro oder Prozententgelte abhängig von Anlagesumme
  • Gebühr für Dividendenausschüttungen
    1,5 Euro bis 5 Euro pro Ausschüttung

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio – TER) gibt eine Übersicht über die gesamten Kosten eines Fonds/ETFs

Die Total Expense Ratio (TER) ist eine von den Investmentgesellschaften für ihre Fonds veröffentlichte Kennzahl zu den dem Anleger entstehenden Kosten, die neben dem Ausgabeaufschlag beim Anteilserwerb den Anlagebetrag und die Erträge belasten.

Die TER enthält alle Kosten für Management und Administration eines Fonds, für gesetzlich vorgeschriebene Informationsschriften wie Verkaufsprospekte, Rechenschaftsberichte usw., Anwalts-, Versicherungskosten, vor allem auch Depotbankkosten, sonstige an Dritte zu zahlende Vergütungen, im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von Vermögensgegenständen anfallende Kosten, Depotgebühren einschließlich derer für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland, bestimmte anfallende Steuern unter anderem, nicht jedoch den Ausgabeaufschlag.

Die Verhältniszahl ergibt sich rechnerisch durch Division dieser gesamten Kosten des Fonds durch das Fondsvermögen und bezeichnet so den Prozentanteilssatz der gesamten Kosten am Fondsvermögen.

Formel:

Gesamtkostenquote - Total Expence Ratio (TER)

Alle Informationen zu den Kosten eines Fonds/ETFs finden Sie in den Anlegerinformationen und im Verkaufsprospekt.